Gepäckverlust auf Flugreise

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Die Société Internationale de Télécommunication Aéronautique (SITA) ermittelt in jedem Jahr den Anteil der beschädigten und verlorenen Gepäckstücke: Pro Tausend Passagiere sind im Mittel etwa 7 Gepäckstücke betroffen. Sollten Ihnen Gepäck abhanden gekommen sein:

Melden Sie den Verlust unter Vorlage des Gepäckabschnitts umgehend, bestenfalls direkt nach der Ankunft am Lost & Found Schalter.

gepaeckabschnittAnsprüche gegen die Fluggesellschaft richten sich nach dem Montrealer Übereinkommen. Allerdings ist die Haftung begrenzt auf 1.131 SZR (Sonderziehungsrechte). Die künstliche Währungseinheit wird täglich vom IWF (Internationaler Währungsfonds ) neu festgelegt. Umgerechnet haftet die Airline derzeit bis ca. 1.400 EUR. In Einzelfällen lässt sich jedoch eine darüber hinausgehende Haftung durchsetzen.

Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche muss der Inhalt des Gepäcks genau aufgelistet werden. Im Idealfall sind für einzelne Gegenstände Quittungen vorhanden oder ein Reisepartner, der bezeugen kann, was sich in dem verschollenen Gepäck befunden hat.

Die Kanzlei Luft ist Ihnen gerne behilflich Ihre Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft – auch vor Gericht – durchzusetzen. Vereinbaren Sie einen Termin: 030 – 120 648 550

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