Verstößt der Fluggast gegen die Einreisebestimmungen, weil beispielsweise der Reisepass zu Hause vergessen wurde oder ein erforderliches Visum fehlt, wird dem Reisenden die Einreise verweigert. Gegen die Fluggesellschaft wird eine sogenannte Einreisestrafe verhängt, die regelmäßig sehr empfindlich ausfällt. In einem Rechtsstreit, der kürzlich von der Kanzlei Luft bearbeitet wurde, musste die Deutsche Lufthansa AG umgerechnet knapp 8.000 EUR an den Staat Argentinien bezahlen.
Die Airline wird nun versuchen den Flugpassagier in Regress zu nehmen. Die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der Fluggesellschaften erlauben es, sich beim Fluggast schadlos zu halten. Ob diese Klauseln wirksam oder unwirksam sind ist höchst umstritten. Es gibt Entscheidungen, die sich zu Gunsten der Flugpassagiere aussprechen, allerdings haben auch die Airlines einige Urteile zu ihren Gunsten erstritten. Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage ist bislang nicht ergangen.
Es spricht jedoch einiges dafür, dass dem Fluggast die Einreisestrafe nicht überbürdet werden darf, denn die Regelung in den ABB verstößt gegen das Verbot überraschender Klauseln nach § 305c BGB, so jedenfalls die Auffassung des Landgerichts Aschaffenburg.
Die Kanzlei Luft vertritt die Interessen von betroffenen Fluggästen im gesamten Bundesgebiet. Schildern Sie Ihr Anliegen unter 030-120648550 oder schreiben Sie eine E-Mail.