Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gegen die „Corona-Regeln“ verstoßen? Schnelle und kompetente Hilfe durch erfahrenen Strafverteidiger bei Vorladung, Anklageschrift, Strafbefehl oder Bußgeldbescheid.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber das Infektionsschutzgesetz (IfSG) um das Coronavirus ergänzt. Die Einschnitte in das öffentliche Leben, die wirtschaftliche und private Freiheit eines jeden Einzelnen sind erheblich und waren vor wenigen Monaten undenkbar. Das IfSG lässt all dies zu und erlaubt die Grundrechtsbeschneidungen für den höheren Zweck der Gesundheit der Bevölkerung.

Verstöße gegen das IfSG sehen im Bereich der Ordnungswidrigkeit Bußgelder bis zu 25.000 EUR vor. Wird der Verstoß gegen das IfSG als Straftat gewertet, so können im Einzelfall Strafen bis zu 5 Jahre Haft verhängt werden. 

Weitere Informationen finden Sie außerdem auf unserem Informationsportal, auf welchem bußgeld- und strafrechtliche Entwicklungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ausführlich dargestellt werden

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Um die konkret eingeführten Verbote adäquat und möglichst rechtssicher für Bürger, Unternehmen und Sicherheitsbehörden, die für die Einhaltung sorgen müssen, zu sanktionieren, haben die Bundesländer Corona-Bußgeldkataloge erstellt, die ständig an die jeweilig aktuellen Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus angepasst werden. Den Bußgeldkatalog des Landes Berlin (Stand: 22.04.2020) finden Sie nachfolgend:

 

§ 1 Grundsätzliche Pflichten

Verstoß: Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen (Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Jede/r Beteiligte

Bußgeldrahmen in Euro

25 – 500

 

§ 2 Einhaltung von Hygieneregeln

Verstoß: Nichteinhaltung der Hygieneregeln, Nichtvorhaltung eines Hygienekonzepts

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

Veranstalter/in

bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.

für die Durchführung verantwortliche Person

Bußgeldrahmen in Euro

250 – 5.000

 

§ 3 Aufenthalt im öffentlichen Raum

Verstoß: Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen als den in § 3 Abs. 1 genannten Personen, sofern nicht § 3 Abs. 2 greift (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Jede/r Beteiligte

Bußgeldrahmen in Euro

10 – 100

Verstoß: Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen auf Wiesen und Freiflächen (Abs. 3 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Jede/r Beteiligte

Bußgeldrahmen in Euro

25 – 500

Verstoß: Grillen oder Anbieten offener Speisen (Abs. 3 Satz 2)

Adressat des Bußgeldbescheids

Jede/r Beteiligte

Bußgeldrahmen in Euro

25 – 500

 

§ 4 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen

Verstoß: Durchführung von Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften oder Ansammlungen, soweit nicht § 4 Abs. 2, 3, 4, 6 und 7 oder § 3 Absatz 2 greift und die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Veranstalter/in

bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.

für die Durchführung verantwortliche Person

Bußgeldrahmen in Euro

500 – 2.500

Verstoß: Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften oder Ansammlungen, soweit nicht § 4 Abs. 2, 3, 4, 6 und 7 oder § 3 Absatz 2 greift und die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Teilnehmende Person

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 500

Verstoß gegen die Pflicht, eine Anwesenheitsliste zu führen, Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht und gegen die Herausgabepflicht (Abs. 5)

Addressat des Bußgeldbescheids

Veranstalter/in

bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.

für die Durchführung verantwortliche Person

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 500

Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln nach § 2 (Abs. 6 Satz 4)

Addressat des Bußgeldbescheids

Versammlung leitende Person

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 500

Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln nach § 2 ( Abs. 7 Satz 1)

Addressat des Bußgeldbescheids

Veranstalter/in

bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.

für die Durchführung verantwortliche Person

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 500

Verstoß: Herumreichen von Gegenständen zwischen mehreren Personen (Abs. 7 Satz 5)

Addressat des Bußgeldbescheids

Jede/r Beteiligte

Bußgeldrahmen in Euro

25 – 500

Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, eine Anwesenheitsliste zu führen, Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht und gegen die Herausgabepflicht (Abs. 7 Satz 6)

Addressat des Bußgeldbescheids

Veranstalter/in

bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.

für die Durchführung verantwortliche Person

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 500

 

§ 5 Besondere Arten von Gewerbe- und Kulturbetrieben

Verstoß: Betrieb einer der genannten Einrichtungen (Abs. 1, 2, 3)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Betrieb einer der genannten Einrichtungen (Abs. 4) vor dem jeweiligen Stichtag, soweit nicht § 14 greift

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Öffnung eines Tierhauses oder eines Spielplatzes der genannten Einrichtungen für den Publikumsverkehr (Abs. 5 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Betrieb einer der genannten Einrichtungen (Abs. 6 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt (Abs. 6 Satz 1 und 2)

Adressat des Bußgeldbescheids

Erbringende und in Anspruch nehmende Person

Bußgeldrahmen in Euro

250 – 5.000

Verstoß: Betrieb einer der genannten Einrichtungen (Abs. 7 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Öffnung eines Friseurbetriebs vor dem Stichtag (Abs. 8 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Verstoß gegen Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder von Schutzkleidung (Abs. 8 Satz 3)

Adressat des Bußgeldbescheids

Beschäftigte

Kunden und Kundinnen

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 500

Verstoß: Durchführung gewerblicher Ausflugs- und Stadtrundfahrten (Abs. 9)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 6 Gaststätten und Hotels

Öffnung einer dort genannten gastronomischen Einrichtung, die nicht ausschließlich Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbietet (Abs. 1 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Anbieten von touristischen Übernachtungen (Abs. 2)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 6a Einzelhandel

Verstoß: Betrieb von Verkaufsstellen von über 800 qm für den Publikumsverkehr (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Schaffung von Aufenthaltsanreizen (Abs. 3 Satz 2)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

500 – 5.000

Verstoß: Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Verordnung (Abs. 3 Satz 3)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

100 – 2.500

Verstoß: Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Verordnung (Abs. 4)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb

Verstoß: Öffnung der dort genannten Einrichtungen für den Sportbetrieb, soweit nicht § 7 Abs. 2 greift oder eine Ausnahmegenehmigung nach § § 7 Abs. 3 vorliegt, und die Tat im Fall von Schwimmbädern/Badeanstalten nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei juristischen Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Nutzung der dort genannten Einrichtungen, soweit nicht § 7 Abs. 2 greift oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 vorliegt und die Tat im Fall von Schwimmbädern/Badeanstalten nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Teilnehmende oder nutzende Person

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 500

§ 9 Besuchsregelungen

Verstoß gegen das Besuchsverbot, der nicht unter § 9 Abs. 2 fällt (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Besucher/in

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 1.000

Verstoß gegen das Besuchsverbot, der nicht unter § 9 Abs. 2 fällt (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

250 – 2.500

Verstoß gegen die Besuchsregelung (Abs. 3)

Adressat des Bußgeldbescheids

Besucher/in

Bußgeldrahmen in Euro

50 – 1.000

Verstoß gegen die Besuchsregelung (Abs. 3)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

250 – 2.500

§ 10 Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen, die nicht unter § 10 Abs. 2 fallen (Abs. 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 10a Bestimmungen für Leistungen der Eingliederungshilfe und für Leistungen nach dem 8. Kapitel des SGB XII

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen, soweit sie nicht unter § 10a Abs. 1 zweiter Halbsatz, Satz 2 oder Satz 3 fallen (Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 11 Schulen und Bildungseinrichtungen nach dem Schulgesetz, Tageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege nach dem Kindertagesförderungsgesetz

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen vor dem Stichtag, sofern § 11 Abs. 2 nicht greift und die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

Schulleiter/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen ab dem Stichtag entgegen den näheren Bestimmungen der für Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung, sofern § 11 Abs. 2 nicht greift und die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1 Satz 1 bis 3)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

Schulleiter/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Durchführung von Schülerfahrten (Abs. 1 Satz 4)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

Schulleiter/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Teilnahme an Schülerfahrten (Abs. 1 Satz 4)

Adressat des Bußgeldbescheids

Sorgeberechtigte Person

volljährige teilnehmende Person

Bußgeldrahmen in Euro

250 – 2.500

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen, sofern die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 3)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

Schulleiter/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen entgegen den Vorgaben zur eingeschränkten Öffnung nach § 11 Abs. 5, sofern die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 4 und 5)

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

Schulleiter/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 12 Gesundheits- und Pflegefachschulen und sonstige Einrichtungen der Berufsausbildung

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen entgegen der näheren Bestimmungen durch die für diese Einrichtungen zuständigen Senatsverwaltungen

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 13 Hochschulen

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen sofern nicht § 13 Abs. 2 bis 4 greift

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 14 Bibliotheken

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtung vor dem Stichtag

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 15 Botanischer Garten

Verstoß: Öffnung der genannten Einrichtung vor dem Stichtag; Öffnung anderer als der Außenanlagen der genannten Einrichtung ab dem Stichtag

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 16 Mensen

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 17 Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen, sofern nicht § 17 i. V. m. § 13 Abs. 2 bis 4 greift

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

Verstoß: Betrieb der genannten Bibliothekseinrichtung vor dem Stichtag

Adressat des Bußgeldbescheids

Betriebsinhaber/in

bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.

Bußgeldrahmen in Euro

1.000 – 10.000

§ 18 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende, Beobachtung

Verstoß: Nichteinhaltung der häuslichen Absonderung (Abs. 1 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Ein- und Rückreisende

Bußgeldrahmen in Euro

500 – 2.500

Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht zu direkte Fahrt zu Wohnung oder Unterkunft (Abs. 1 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Ein- und Rückreisende

Bußgeldrahmen in Euro

150 – 3.000

Verstoß: Besuchsverbot (Abs. 1 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Besuchende Person

Bußgeldrahmen in Euro

300 – 1.000

Verstoß gegen Pflicht zur Kontaktaufnahme mit Behörde nach Einreise (Abs. 2 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Ein- und Rückreisende

Bußgeldrahmen in Euro

150 – 2.000

Verstoß gegen Informationspflicht gegenüber Behörde bei Symptomen (Abs. 2 Satz 2)

Adressat des Bußgeldbescheids

Ein- und Rückreisende

Bußgeldrahmen in Euro

300 – 3.000

§ 19 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne

Verstoß: Unrichtige Bescheinigung durch Dienstherrn/Arbeitgeber/in (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Adressat des Bußgeldbescheids

Dienstherr / Arbeitgeber/in

Bußgeldrahmen in Euro

2.000 – 10.000

Verstoß: Nichtgewährleistung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und fehlende Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung (Abs. 2 Satz 1)

Adressat des Bußgeldbescheids

Arbeitgeber/in

Bußgeldrahmen in Euro

5.000 – 10.000

Verstoß: Verstoß gegen Pflicht zur Kontaktaufnahme mit Behörde bei Saisonarbeit (Abs. 2 Satz 2)

Adressat des Bußgeldbescheids

Arbeitgeber/in

Bußgeldrahmen in Euro

5.000 – 10.000

Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht zum Verlassen des Landesgebiets auf unmittelbarem Weg (Abs. 4)

Adressat des Bußgeldbescheids

Ein- und Rückreisende

Bußgeldrahmen in Euro

150 – 2.000

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