Straftaten und Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
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Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber das Infektionsschutzgesetz (IfSG) um das Coronavirus ergänzt. Die Einschnitte in das öffentliche Leben, die wirtschaftliche und private Freiheit eines jeden Einzelnen sind erheblich und waren vor wenigen Monaten undenkbar. Das IfSG lässt all dies zu und erlaubt die Grundrechtsbeschneidungen für den höheren Zweck der Gesundheit der Bevölkerung.
Verstöße gegen das IfSG sehen im Bereich der Ordnungswidrigkeit Bußgelder bis zu 25.000 EUR vor. Wird der Verstoß gegen das IfSG als Straftat gewertet, so können im Einzelfall Strafen bis zu 5 Jahre Haft verhängt werden.
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Um die konkret eingeführten Verbote adäquat und möglichst rechtssicher für Bürger, Unternehmen und Sicherheitsbehörden, die für die Einhaltung sorgen müssen, zu sanktionieren, haben die Bundesländer Corona-Bußgeldkataloge erstellt, die ständig an die jeweilig aktuellen Verordnungen zur Eindämmung des Coronavirus angepasst werden. Den Bußgeldkatalog des Landes Berlin (Stand: 22.04.2020) finden Sie nachfolgend:
§ 1 Grundsätzliche Pflichten
Verstoß: Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen (Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Jede/r Beteiligte
Bußgeldrahmen in Euro
25 – 500
§ 2 Einhaltung von Hygieneregeln
Verstoß: Nichteinhaltung der Hygieneregeln, Nichtvorhaltung eines Hygienekonzepts
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
Veranstalter/in
bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.
für die Durchführung verantwortliche Person
Bußgeldrahmen in Euro
250 – 5.000
§ 3 Aufenthalt im öffentlichen Raum
Verstoß: Aufenthalt im öffentlichen Raum mit anderen als den in § 3 Abs. 1 genannten Personen, sofern nicht § 3 Abs. 2 greift (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Jede/r Beteiligte
Bußgeldrahmen in Euro
10 – 100
Verstoß: Nichteinhaltung des Mindestabstandes zu anderen Personen auf Wiesen und Freiflächen (Abs. 3 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Jede/r Beteiligte
Bußgeldrahmen in Euro
25 – 500
Verstoß: Grillen oder Anbieten offener Speisen (Abs. 3 Satz 2)
Adressat des Bußgeldbescheids
Jede/r Beteiligte
Bußgeldrahmen in Euro
25 – 500
§ 4 Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen
Verstoß: Durchführung von Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften oder Ansammlungen, soweit nicht § 4 Abs. 2, 3, 4, 6 und 7 oder § 3 Absatz 2 greift und die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Veranstalter/in
bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.
für die Durchführung verantwortliche Person
Bußgeldrahmen in Euro
500 – 2.500
Verstoß: Teilnahme an Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünften oder Ansammlungen, soweit nicht § 4 Abs. 2, 3, 4, 6 und 7 oder § 3 Absatz 2 greift und die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Teilnehmende Person
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 500
Verstoß gegen die Pflicht, eine Anwesenheitsliste zu führen, Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht und gegen die Herausgabepflicht (Abs. 5)
Addressat des Bußgeldbescheids
Veranstalter/in
bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.
für die Durchführung verantwortliche Person
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 500
Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln nach § 2 (Abs. 6 Satz 4)
Addressat des Bußgeldbescheids
Versammlung leitende Person
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 500
Verstoß: Nichtgewährleistung der Einhaltung des Mindestabstandes und der Hygieneregeln nach § 2 ( Abs. 7 Satz 1)
Addressat des Bußgeldbescheids
Veranstalter/in
bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.
für die Durchführung verantwortliche Person
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 500
Verstoß: Herumreichen von Gegenständen zwischen mehreren Personen (Abs. 7 Satz 5)
Addressat des Bußgeldbescheids
Jede/r Beteiligte
Bußgeldrahmen in Euro
25 – 500
Verstoß: Verstoß gegen die Pflicht, eine Anwesenheitsliste zu führen, Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht und gegen die Herausgabepflicht (Abs. 7 Satz 6)
Addressat des Bußgeldbescheids
Veranstalter/in
bei juristischen Personen Geschäftsführung o.ä.
für die Durchführung verantwortliche Person
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 500
§ 5 Besondere Arten von Gewerbe- und Kulturbetrieben
Verstoß: Betrieb einer der genannten Einrichtungen (Abs. 1, 2, 3)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Betrieb einer der genannten Einrichtungen (Abs. 4) vor dem jeweiligen Stichtag, soweit nicht § 14 greift
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Öffnung eines Tierhauses oder eines Spielplatzes der genannten Einrichtungen für den Publikumsverkehr (Abs. 5 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Betrieb einer der genannten Einrichtungen (Abs. 6 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt (Abs. 6 Satz 1 und 2)
Adressat des Bußgeldbescheids
Erbringende und in Anspruch nehmende Person
Bußgeldrahmen in Euro
250 – 5.000
Verstoß: Betrieb einer der genannten Einrichtungen (Abs. 7 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Öffnung eines Friseurbetriebs vor dem Stichtag (Abs. 8 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Verstoß gegen Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes oder von Schutzkleidung (Abs. 8 Satz 3)
Adressat des Bußgeldbescheids
Beschäftigte
Kunden und Kundinnen
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 500
Verstoß: Durchführung gewerblicher Ausflugs- und Stadtrundfahrten (Abs. 9)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 6 Gaststätten und Hotels
Öffnung einer dort genannten gastronomischen Einrichtung, die nicht ausschließlich Speisen und Getränke zur Abholung und Lieferung anbietet (Abs. 1 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Anbieten von touristischen Übernachtungen (Abs. 2)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 6a Einzelhandel
Verstoß: Betrieb von Verkaufsstellen von über 800 qm für den Publikumsverkehr (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Schaffung von Aufenthaltsanreizen (Abs. 3 Satz 2)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
500 – 5.000
Verstoß: Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Verordnung (Abs. 3 Satz 3)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
100 – 2.500
Verstoß: Unterlassen der erforderlichen Maßnahmen im Sinne der Verordnung (Abs. 4)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 7 Badeanstalten, Sportstätten und Sportbetrieb
Verstoß: Öffnung der dort genannten Einrichtungen für den Sportbetrieb, soweit nicht § 7 Abs. 2 greift oder eine Ausnahmegenehmigung nach § § 7 Abs. 3 vorliegt, und die Tat im Fall von Schwimmbädern/Badeanstalten nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei juristischen Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Nutzung der dort genannten Einrichtungen, soweit nicht § 7 Abs. 2 greift oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 7 Abs. 3 vorliegt und die Tat im Fall von Schwimmbädern/Badeanstalten nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Teilnehmende oder nutzende Person
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 500
§ 9 Besuchsregelungen
Verstoß gegen das Besuchsverbot, der nicht unter § 9 Abs. 2 fällt (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Besucher/in
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 1.000
Verstoß gegen das Besuchsverbot, der nicht unter § 9 Abs. 2 fällt (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
250 – 2.500
Verstoß gegen die Besuchsregelung (Abs. 3)
Adressat des Bußgeldbescheids
Besucher/in
Bußgeldrahmen in Euro
50 – 1.000
Verstoß gegen die Besuchsregelung (Abs. 3)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
250 – 2.500
§ 10 Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen, die nicht unter § 10 Abs. 2 fallen (Abs. 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 10a Bestimmungen für Leistungen der Eingliederungshilfe und für Leistungen nach dem 8. Kapitel des SGB XII
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen, soweit sie nicht unter § 10a Abs. 1 zweiter Halbsatz, Satz 2 oder Satz 3 fallen (Abs. 1 Satz 1 erster Halbsatz)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 11 Schulen und Bildungseinrichtungen nach dem Schulgesetz, Tageseinrichtungen und Angebote der Kindertagespflege nach dem Kindertagesförderungsgesetz
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen vor dem Stichtag, sofern § 11 Abs. 2 nicht greift und die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
Schulleiter/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen ab dem Stichtag entgegen den näheren Bestimmungen der für Schulwesen zuständigen Senatsverwaltung, sofern § 11 Abs. 2 nicht greift und die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 1 Satz 1 bis 3)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
Schulleiter/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Durchführung von Schülerfahrten (Abs. 1 Satz 4)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
Schulleiter/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Teilnahme an Schülerfahrten (Abs. 1 Satz 4)
Adressat des Bußgeldbescheids
Sorgeberechtigte Person
volljährige teilnehmende Person
Bußgeldrahmen in Euro
250 – 2.500
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen, sofern die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 3)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
Schulleiter/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen entgegen den Vorgaben zur eingeschränkten Öffnung nach § 11 Abs. 5, sofern die Tat nicht als Straftat verfolgt wird (Abs. 4 und 5)
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
Schulleiter/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 12 Gesundheits- und Pflegefachschulen und sonstige Einrichtungen der Berufsausbildung
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen entgegen der näheren Bestimmungen durch die für diese Einrichtungen zuständigen Senatsverwaltungen
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 13 Hochschulen
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen sofern nicht § 13 Abs. 2 bis 4 greift
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 14 Bibliotheken
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtung vor dem Stichtag
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 15 Botanischer Garten
Verstoß: Öffnung der genannten Einrichtung vor dem Stichtag; Öffnung anderer als der Außenanlagen der genannten Einrichtung ab dem Stichtag
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 16 Mensen
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 17 Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
Verstoß: Betrieb der genannten Einrichtungen, sofern nicht § 17 i. V. m. § 13 Abs. 2 bis 4 greift
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
Verstoß: Betrieb der genannten Bibliothekseinrichtung vor dem Stichtag
Adressat des Bußgeldbescheids
Betriebsinhaber/in
bei jur. Personen Geschäftsführung o. ä.
Bußgeldrahmen in Euro
1.000 – 10.000
§ 18 Häusliche Quarantäne für Ein- und Rückreisende, Beobachtung
Verstoß: Nichteinhaltung der häuslichen Absonderung (Abs. 1 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Ein- und Rückreisende
Bußgeldrahmen in Euro
500 – 2.500
Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht zu direkte Fahrt zu Wohnung oder Unterkunft (Abs. 1 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Ein- und Rückreisende
Bußgeldrahmen in Euro
150 – 3.000
Verstoß: Besuchsverbot (Abs. 1 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Besuchende Person
Bußgeldrahmen in Euro
300 – 1.000
Verstoß gegen Pflicht zur Kontaktaufnahme mit Behörde nach Einreise (Abs. 2 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Ein- und Rückreisende
Bußgeldrahmen in Euro
150 – 2.000
Verstoß gegen Informationspflicht gegenüber Behörde bei Symptomen (Abs. 2 Satz 2)
Adressat des Bußgeldbescheids
Ein- und Rückreisende
Bußgeldrahmen in Euro
300 – 3.000
§ 19 Ausnahmen von der häuslichen Quarantäne
Verstoß: Unrichtige Bescheinigung durch Dienstherrn/Arbeitgeber/in (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)
Adressat des Bußgeldbescheids
Dienstherr / Arbeitgeber/in
Bußgeldrahmen in Euro
2.000 – 10.000
Verstoß: Nichtgewährleistung der erforderlichen Hygienemaßnahmen und fehlende Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung (Abs. 2 Satz 1)
Adressat des Bußgeldbescheids
Arbeitgeber/in
Bußgeldrahmen in Euro
5.000 – 10.000
Verstoß: Verstoß gegen Pflicht zur Kontaktaufnahme mit Behörde bei Saisonarbeit (Abs. 2 Satz 2)
Adressat des Bußgeldbescheids
Arbeitgeber/in
Bußgeldrahmen in Euro
5.000 – 10.000
Verstoß: Nichteinhaltung der Pflicht zum Verlassen des Landesgebiets auf unmittelbarem Weg (Abs. 4)
Adressat des Bußgeldbescheids
Ein- und Rückreisende
Bußgeldrahmen in Euro
150 – 2.000