Neue eBay-Masche: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Angebots

Neue eBay-Masche: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Angebots

klage ebay vorzeitig schadensersatzIn letzter Zeit häufen sich Fälle, in denen Verkäufer auf der Auktionsplattform eBay mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden. Die Masche ist im Grunde stets identisch:

Der Verkäufer stellt ein Angebot im Auktionsformat ein. Während der laufenden Auktion überlegt es sich der Verkäufer anders und beendet das eBay-Angebot vorzeitig und streicht automatisch die bereits abgegebenen Gebote. Die Gründe für ein solches Vorgehen können vielfältig sein: Der Anbieter hat es sich anderes überlegt, die Kaufsache wurde vielleicht beschädigt oder ist gestohlen worden. Für den Anbieter ist die Sache damit zunächst erledigt, oftmals wurde der Gegenstand auch anderweitig verkauft. Das böse Erwachen folgt einige Zeit später.

Der vormals Höchstbietende kontaktiert den Verkäufer und verlangt die Herausgabe der Ware Zug-um-Zug gegen Zahlung des Kaufpreises. Er begründet seine Forderung damit, dass er – obwohl das Angebot vorzeitig beendet wurde – trotzdem der rechtmäßige Käufer ist. Der Kaufpreis entspreche dem damaligen Gebot, das könnte theoretisch 1 EUR für einen 100.000 EUR Sportwagen sein. Von Betroffenen wurde mir berichtet, dass diese tatsächlich die Ware zur Abholung angeboten haben, hierbei handelt es sich in der Regel um hochpreisige Gegenstände wie iPhones, teure Alufelgen, PKW-Motoren und Autos. Die Gegenseite hat diese Waren nie abgeholt, hieran besteht überhaupt kein Interesse.

Der vermeintliche Käufer wird sich im weiteren Verlauf mit einer Schadensersatzforderung melden. Er argumentiert, der Schaden sei die Differenz zwischen dem angeblichen Kaufpreis und dem gewöhnlichen Marktpreis. In der Praxis geht es beispielsweise um Fälle bei denen die Auktion eines Autos bei 3.000 EUR abgebrochen wurde, der Marktpreis des PKW beträgt 15.000 EUR. Der damals Höchstbietende verlangt jetzt 12.000 EUR Schadensersatz. Diese Forderung wird schließlich vor Gericht eingeklagt.

Update 10/2016: Mittlerweile konnten einige Urteile zu Gunsten unserer Mandanten erstritten werden. So konnte das Amtsgericht Landsberg am Lech und das Amtsgericht Freising davon überzeugt werden, dass das Verhalten des Klägers als sog. Abbruchjäger rechtsmissbräuchlich ist.

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Sind Sie betroffen? Rechtsanwalt Luft übernimmt Mandate aus ganz Deutschland. . Melden Sie sich unter 030-120648550 oder senden Sie eine E-Mail an info@kanzlei-luft.de

 

 

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